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Abmahnung “Highlights – Best Of FemDom” durch die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller iAd. BELIREX GmbH, 830 EUR

29 Juli 2010

Die Firma BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH lässt zur Zeit durch die Rechtsanwaltskanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller aus Augsburg Verstöße gegen ausschließliche Nutzung- und Verwertungsrechte an dem Filmwerk “Highlights – Best Of FemDom” abmahnen. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines Vergleichbetrages in Höhe von 830,00 EUR.

Es ist dringend davon abzuraten, die Unterlassungserklärung in der vorformulierten Art und Weise zu unterschreiben. Die vorgefertigte Unterlassungserklärung sieht eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 EUR vor. Dieser Betrag kann fällig werden, falls in den nächsten 30 Jahren nach Abgabe der Unterlassungserklärung gegen das Unterlassungsversprechen verstoßen wird. Außerdem besteht das Risiko weiterer Abmahnung durch die Firma BELIREX, sofern die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht entsprechend modifiziert wirde.

Bezüglich des geforderten Vergleichbetrages in Höhe von 830,00 EUR ist ebenfalls Vorsicht geboten. Gemäß § 97 a Abs.2 UrhG betragen die Rechtsanwaltskosten bei der ersten Abmahnung in nur einfach gelagterten Fällen, bei nur unerheblichen Rechtsverletzungen maximal 100,00 EUR. Die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller weist nun in den aktuellen Abmahnungen darauf hin, dass  “eine Beschränkung der Kostenerstattung gemäß § 97a II UrhG vorliegend vollkommen außer Betracht steht”. Zur Begründung werden weiter verschiedene Urteile angeführt. Dies ist sicherlich irritierend, da die angeführten Urteile alle aus dem Jahr 2009 stammen. Mit Pressemitteilung vom 12.05.2010 ließ der Bundesgerichtshof allerdings durchblicken, dass die Rechtsanwaltskosten nach geltender Rechtslage auf max. 100,00 EUR beschränkt sind. Es ist daher zu empfehlen, die geltend gemachten Zahlungsansprüche individuell prüfen zu lassen.



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