Abmahnung FAREDS für “Bathory – Die Blutgräfin” iAd. MIG Film GmbH, 850 EUR
25. August 2010, in der Kategorie AllgemeineIm Rahmen eines Beratungsmandats ist bekannt geworden, dass die Rechtsanwaltsgesellschaft FAREDS im Auftrag der MIG Film GmbH urheberrechtliche Verstöße an dem Filmwerk “Bathory – Die Blutgräfin” abmahnen lässt. Gefordert wird wie üblich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen “Vergleichbetrages” in Höhe von 850 EUR.
Auch wenn die geforderte Summe zunächst schockt – die ebenfalls geforderte Unterlassungserklärung darf nicht unterschätzt werden. Hier können die ersten irreversiblen Fehler passieren. Wird die Unterlassungserklärung in der vorformulierten Weise unterschreiben, stellt dies ein Schuldanerkenntnis dar. Eine Verteidigung gegen den geforderten Vergleichsbetrag wird dann sehr schwierig bis unmöglich. Unterschreiben Sie daher nichts voreilig und lassen sich beraten. Wir stehen Ihnen jederzeit für eine kostenlose Ersteinschätzung zur Verfügung.











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