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Abmahnung FAREDS für Downstream:Endzeit 2013 im Auftrag der MIG FilmGmbH

26. Oktober 2010, in der Kategorie Allgemeine

Die Rechtsanwaltskanzlei FAREDS mahnt die unerlaubte Verwertung des geschützen Werkes “Downstream: Endzeit 2013″ im Auftrag der MIG Film GmbH ab. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines “Vergleichbetrages” in Höhe von 850 EUR.

Von der Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung kann nur abgeraten werden. Diese kann als Schuldanerkenntnis ausgelegt werden und somit die Verteidigung gegen den Vergleichsbetrag erheblich erschweren bis ausschließen. Zu raten ist vielmehr zur Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung, mit der zum einen ein Schuldanerkenntnis explizit ausgeschlosse wird und vor allem weitere Abmahnungen der MIG Film GmbH verhindert werden.

Bezüglich des angeblich entgegenkommenden “Vergleichbetrages” hat die Erfahrung der letzten Jahre gezeigt, dass sich dieser mit der entsprechenden Argumentation oft erheblich reduzieren lässt. Hier ist eine individuelle Beratung unumgänglich.

Gerne beruteilen wir Ihre Abmahnung im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung unter 030 / 323 015 90.




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