Abmahnung DJ Gadjo durch Baek Law
11. Juni 2010, in der Kategorie Allgemeine, UrheberrechtEin weiterer Rechteinhaber beschreitet den Weg der Abmahnung. Baek Law mahnt derzeit im Auftrag von DJ Gadjo angebliche Urheberrechtsverstöße in Tauschbörsen im Dezember 2009 ab. Konkret handelt es sich um den schon etwas angestaubten Titel “So Many Times”, der 2009 auf dem Sampler “Kontor – Top of the Clubs – The Classics” enthalten war.
Von den Betroffenen wird zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Hinzu kommen natürlich noch die Anwaltskosten, Kosten für die Ermittlung des Anschlussinhabers sowie Schadensersatz für den Urheber. Großzügigerweise wird der Anspruch auf insgesamt 500 EUR gesenkt.
Ob der Abgemahnte wirklich zahlen muss, ist natürlich im Einzelfall zu prüfen. Ein Anspruch auf 500 EUR dürfte in kaum einem Fall bestehen.
Auskunftsanspruch für ältere Titel?
Neu an diesem Fall ist, dass es sich um einen älteren Titel handelt. Um an die Daten des Anschlussinhabers zu kommen, muss es sich um eine Urheberrechtsverletzung in gewerblichen Ausmaß handeln (§ 101 UrhG). Dies nahmen die Gerichte bislang an, wenn es sich um ein Werk innerhalb der relevanten Vermarktungsphase handelt. Nach fünf Jahren dürfte die bei einem Musikstück mit geringem Bekanntheitsgrad allerdings abgelaufen sein.










