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Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch für das Musikalbum Von Ewigkeit Zu Ewigkeit der Künstlergruppe Selig im Auftrag der Universal Music GmbH

18. Oktober 2010, in der Kategorie Allgemeine

Die Hambuger Rechtsanwaltskanzlei mahnt weiter die Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten im Auftrag der Universal Music GmbH ab. Aktuell geht es um das Musikalbum “Von Ewigkeit Zu Ewigkeit” der Künstlergruppe Selig. Gefordert ist – wie üblich – die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines “Vergleichbetrages” in Höhe von 1.200,00 EUR.

Die Abmahnung ist in jedem Fall ernst zu nehmen. Unbedingt sollten die kurz gesteckten Fristen beachtet werden. Es kann nur davon abgeraten werden, die Unterlassungserklärung in der vorformulierten Art und Weise zu unterschreiben, da dies ein Schuldanerkenntnis darstellen kann und somit die Verteidigungsmöglichkeiten gegen den “Vergleichsbetrag” einschränken können. Hier ist zur Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung zu raten.

Bezüglich des geforderten Betrages ergeben sich unterschiedliche Möglichkeiten, die allerdings individuell erörtert werden müssen. Allgemein lässt sich aber sagen, dass sich die geforderten Beträge mit der entsprechenden Argumentation deutlich reduzieren lassen.

Gerne beurteilen wir Ihren Fall im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung unter 030 / 323 015 90.




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