FlexFon – Probleme bei Kündigung eines Vertrages bei dem keine Vertragsbindung vereinbart wurde
7. Mai 2010, in der Kategorie AGB- und VertragsrechtDie Firma Flexfon ist sich offensichtlich nicht ganz darüber im Klaren, ob Sie Neukunden ein monatliches Kündigungsrecht einräumt oder Ihre Kunden 24 Monate binden möchte. Nach Vertragsschluss hebt Flexfon in einer Auftragsbestätigung hervor, dass keine Vertragsbindung besteht. Berufen sich Kunden später auf die variablen Kündigungsfristen wird ihnen mittgeteilt, dass die Vertragslaufzeit 24 Monate beträgt und eine Kündigung erst zum Ende der Vertragslaufzeit möglich ist.
Beharren Kunden auf der dem vertraglich vereinbarten Recht jederzeit kündigen zu können („ keine Vertragsbindung “) und verweigern die Zahlung der Rechnungen, bekommen Sie Post vom „Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH“ aus Osnabrück. Bleibt der Kunde weiterhin stur möchte der Inkassodienst dann persönlich auf einen Sprung vorbeikommen. Dies kündigt er den „unverschämten“ Nichtzahlern mit einem weiteren Schreiben mit der Überschrift „ Ankündigung Inkassobesuchsdienst“ an.
Bleibt der „ Vertragsbrüchige“ auch von der persönlichen Aufwartung unbeeindruckt, wird ein Mahnbescheid erlassen. Legt man hiergegen Widerspruch ein, so kommt es zur Zahlungsklage durch Rechtsanwalt von Alvensleben aus Berlin. Wie dieser eine 24 monatige Vertragslaufzeit begründen möchte, bleibt abzuwarten.
Wir empfehlen Betroffenen, die mit der gleichen Problematik konfrontiert sind, sich von der Drohkulisse nicht beeindrucken zu lassen und rechtzeitig rechtliche Beratung einzuholen.
Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung.













[...] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von Johannes von Rüden erwähnt. Johannes von Rüden sagte: FlexFon – Probleme bei Kündigung eines Vertrages bei dem keine Vertragsbindung vereinbart wurde – http://tinyurl.com/2whwhcw [...]