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Abmahnung euroluftbild.de – euroluftbild.de nimmt Ansprüche aus Abmahnung zurück

Die Berliner Rechtsanwälte Denecke, von Haxthausen, Priess & Partner mahnen im Auftrag der Berliner Firma euroluftbild.de, Dirschauer Strasse 2, 12623 Berlin die angeblich unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Fotos ab. Euroluftbild.de lässt die Betroffenen auffordern, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, einen Schadensersatzbetrag für die angebliche unerlaubte Nutzung zu zahlen, dessen Höhe eben von der vorgeworfenen Nutzungsdauer abhängt, und die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten (Abmahnkosten) der Rechtsanwälte Denecke, von Haxthausen, Priess & Partner zu erstatten. Wir hatten bereits im August letzten Jahres über die Abmahnungen der euroluftbild.de berichtet.

In den letzten Monaten haben sich immer mehr Menschen – sowohl Privatpersonen, als auch Firmen – an uns gewendet, um die Abmahnschreiben der euroluftbild.de auf ihre Rechtsmäßigkeit zu überprüfen. Je nach zugrunde liegenderer Konstellation sind wir in den Fällen unterschiedlich vorgegangen. Teilweise haben wir uns auf die Verteidigung beschränkt, teilweise sind wir – bildlich gesprochen – in den Angriff übergegangen und haben negative Feststellungsklage erhoben, mit dem Ziel feststellen zu lassen, dass sämtliche mit den Abmahnschreiben behauptete Ansprüche nicht bestehen.

In einem der Fälle, in denen wir uns auf die bloße Verteidigung beschränkt haben, haben die Rechtsanwälte Denecke, von Haxthausen, Priess & Partner nun von der weiteren Geltendmachung etwaiger Ansprüche abgesehen und mitgeteilt, diese „aus Kulanz“ nicht weiterzuverfolgen. Die Angelgenheit wurde für erledigt erklärt. Nun sind weder die Rechtsanwälte Denecke, von Haxthausen, Priess & Partner, noch die euroluftbild.de gerade für Ihre Kulanz bekannt; in dem Fall wurde schlicht übersehen, dass bestenfalls eine Haftung des Betroffenen aufgrund seiner Stellung als Admin-C in Betracht kam. Schadenersatzansprüche waren daher schlicht nicht durchsetzbar.

Der Fall darf sicher nicht verallgemeinert werden. Nicht jede Abmahnung der euroluftbild.de ist völlig unberechtigt. Allerdings lohnt sich eine genauere Prüfung der Ansprüche. Auch bei den dem Grunde nach berechtigten Abmahnungen können oft noch erhebliche Besserungen erreicht werden; Dies gilt sowohl bezüglich der Fassung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, derern Fiolgen sich erheblich abmildern lassen, als auch bezüglich der geforderten Schadensersatzbeträge und vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten (Abmahnkosten).

Wenn auch Sie von Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Denecke, von Haxthausen, Priess & Partner im Auftrag der euroluftbild.de betroffen sind, lassen Sie uns die Abmahnung zwecks einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung zukommen.Wie der Beitrag zeigt, kann sich ein prüfender Blick unserer Rechtsanwälte lohnen.

Rechtsanwalt Florian Sievers, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Autor: Rechtsanwalt Florian Sievers, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht


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